BEISPIELE


Brandschaden 2007 in Thüringen

Das Feuer hatte das Altpapierlager einer Kartonfabrik vernichtet. Wegen eingeschalteter Sachverständiger zog sich die Schadensregulierung sehr zäh hin, weil das vom Versicherer eingeschaltete Sachverständigenbüro (Crawford & Company GmbH, Leipzig) trotz Zusagen immer wieder neue Recherchen vornahm. Nur weil der eingeschaltete Versicherungsberater bis zum Vorstand der Sparkassenversicherungs-AG vorstellig wurde und immer wieder auf die Auszahlung von zeitnahen Abschlagzahlungen bestanden hatte, konnte der Betrieb seine Produktion aufrechterhalten. Nach 10 Monaten war der Schaden mit ca. 2 Mio. erledigt.

Kommentar des Versicherungsberaters: "Eigentlich hätte der Schaden schon sehr viel früher abgewickelt werden können. Leider verhindern teils unnötig lange Recherchen Dritter, wie hier die des Sachverständigen, die zeitnahe Erledigung. Durch die Verzögerungen der vom Versicherer geschuldeter Abschlagzahlungen kann auch ein finanziell gesundes Unternehmen schnell in finanzielle Nöte geraten, bis hin zum Konkurs. Eines der wichtigsten Ziele des Schadensmanagements ist deshalb der schnelle Geldfluss vom Versicherer."


Aufgeschwatzte Unfallversicherung

Frau M. (84 Jahre alt) aus Schleswig-Holstein wurde in einem "Überfallbesuch" zum Abschluss einer Unfallrentenversicherung gedrängt. Der Versicherungsvertreter schwatzte ihr eine monatliche Rente von 750 € auf, die Frau M. eigentlich nicht haben wollte. Sie unterschrieb und ließ leider auch die Widerrufsfrist verstreichen.

Kommentar Versicherungsberater: Leider spiegelt sich im Verhalten des Vertreters hier die gelebte Realität und Respektlosigkeit älteren Mitmenschen gegenüber wider. Gerade ältere Menschen werden häufig Opfer von (fast) legalen Betrügereien. Wir konnten der leutseligen Dame noch helfen, weil dem Vertreter ein formeller Fehler unterlaufen war.


Hochgelobte betriebliche Altersversorgung

Vielfach lassen sich Arbeitnehmer von der eigenfinanzierten betrieblichen Altersversorgung blenden. So auch Herr K., Absolvent eines Maschinenbaustudiums. Er arbeitete ca. 1 Jahr als Ingenieur bei einen kleineren Maschinenhersteller, dessen Geschäftsführer er gut kannte. Er betrieb dort Altersversorgung in Form einer der arbeitnehmerfinanzierten Direktversicherung. Als er nach 12 Monaten den Arbeitgeber wechselte, fragte er beim Versicherer nach, wieviel Geld er bereits in der Versicherung stehen hätte. Er hatte von der sogenannten Portabilität seiner Ansprüche gehört. Daraufhin erhielt er von seinem bisherigen Versicherer Auskunft, dass er ein Minuskapital von 700 € trotz ständig geleisteter Beiträge erwirtschaftet habe. Dies geschah, da zunächst die Vermittlerkosten rechtswidrig gegengerechnet wurden.

Kommentar Versicherungsberater: Neben der vermeintlichen Steuerfreiheit und der Unflexibilität dieser Altersvorsorgeform sind gerade die Probleme in der Praxis, also z.B. beim Arbeitgeberwechsel eines der zentralen Probleme, weshalb man höchste Vorsicht walten lassen sollte, wenn man einen solchen Vertrag abschließt. Wir haben dem jungen Mann zwar nahegelegt, wegen des Verlustes seines Lohns seinen ehemaligen Arbeitgeber in Anspruch zu nehmen. Gerade den wollte er aber wegen persönlicher Bindungen nicht angehen.


Leitungswasserschaden 2005 in Schleswig-Holstein

Nach einem Leitungswasserschaden in einem Ferienhaus wollte der Versicherer den entstandenen Schaden in Höhe von 4.000,0 € nicht zahlen. Der Versicherer behauptete, dass ihm nicht bekannt war, dass das Gebäude überwiegend unbewohnt ist. Gegenüber dem Versicherungsombudsmann hatte der eingeschaltete Versicherungsberater dargelegt, dass dem Versicherungsnehmer kein Vorwurf zu machen war. Denn dem Versicherer waren über seinen Vermittler die örtlichen Gegebenheiten bekannt. Der Schaden wurde vollumfänglich beglichen.


Brandschaden 2008 in Niedersachsen

Der Brandschaden eines alten Betriebsgebäudes wollte der Versicherer wegen grob fahrlässigen Verhaltens nicht bezahlen. In einem ausführlichen Schriftsatz konnte der eingeschaltete Versicherungsberater nachweisen, dass der Versicherer zum Schadenersatz verpflichtet ist. Nach vier Monaten hat der Versicherer den Schaden schließlich mit 130.000,00 € zum Zeitwert und 290.000,00 € zum Neuwert anerkannt.


Wohnungsbrand in Hamburg

Durch einen technischen Defekt wurde die Wohnungseinrichtung von Herrn W. vollkommen vernichtet. Fünf Tage nach dem Brand fand das erste Gespräch mit dem Versicherungsnehmer, Herrn Falken als Versicherungsberater und dem Schadenregulierer der Albingia Versicherung AG statt. Noch am gleichen Tag sagte die Albingia eine erste Abschlagzahlung in Höhe von 10.000,00 DM zu. Nach acht Wochen wurden die restlichen 26.000,00 DM bezahlt.

Kommentar Versicherungsberater: Hier gab es eine vorbildliche Schadensregulierung, die die Bedürfnisse des Versicherungsnehmers mit der schnellen Abschlagzahlung berücksichtigte. Denn gerade in den ersten Tagen und Wochen sind erste Zahlungen dringend notwendig, um das Notwendigste zum Lebensunterhalt anschaffen zu können. Auch die schnelle Schlusszahlung schont die ohnehin schon angegriffenen Nerven der betroffenen Person.


Begleitung bei der Durchsetzung der Berufsunfähigkeits-Rente

Viele Verbraucher erhalten vom Versicherer einen bis zu 20 Seiten langen Fragebogen, wenn es darum geht, vom Versicherer die Berufsunfähigkeitsrente zu erhalten. Viele Fragen sind Fangfragen. Wir haben bereits vielfach Verbrauchern geholfen, die Antragstellung im Hintergrund zu begleiten, damit die Formulare und Fragen den Tatsachen entsprechend ausgefüllt werden. Nachdem die Berufsunfähigkeitsrente gezahlt wird, darf der Versicherer jährlich eine Nachprüfung vornehmen, ob Gesundheitszustand oder ein neuer Beruf zur Einstellung der Rentenzahlung führt. Auch die jährlichen Nachprüfungen sind eine Quelle für Fehler. Sehr oft mussten wir feststellen, dass die plötzlich eingestellte Rentenzahlung unberechtigt war und haben die Weiterzahlung durchgesetzt.

Zum Beispiel Herr S.

Der Krankenpfleger Markus S. konnte aufgrund eines psychischen Leidens seiner Tätigkeit im Dreischichtbetrieb auf der Intensivstation nicht mehr nachkommen. Die nach Genesung wieder aufgenommene Arbeit im 2-Schichtbetrieb scheiterte daran, dass man feststellte, dass Herr M. an einer beidseitigen Knienekrose litt. Letztere führt zu irreversiblen Schädigungen beider Kniegelenke. Herr S. suchte den Versicherungsberater auf, um gegenüber zwei Versicherern eine private Berufsunfähigkeitsrente zu beantragen und durchzusetzen. Zum einen hatte er einen eigenständigen Vertrag, zum anderen war das Risiko im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung mitversichert.

Kommentar Versicherungsberater: Wir konnten für Herrn S. erreichen, dass die Renten rückwirkend seit Beginn der psychischen Probleme gezahlt werden, und nicht erst seit der ca. ½ Jahr später festgestellten Nekrose der Kniegelenke. Bleibt abzuwarten, wie sich die Versicherer im Nachprüfungsverfahren verhalten werden.

Zum Beispiel Frau G.

Die Rentenantragstellung verlief problemlos, auch die Rentenzahlung mit jährlichen Nachprüfungen. Damit Frau G. mit Mitte vierzig nicht lebenslang zuhause rum sitzt, hat sie sich mit der Heilpraktikerausbildung befasst. Prompt stellte der Versicherer die Rentenzahlung ein und behauptete, nun sei ein neuer Beruf erlernt und Frau G. könne wieder arbeiten. Erst nachdem wir darlegten, dass die Ausbildung noch gar nicht abgeschlossen und eine Anstellung als Heilpraktikerin aussichtslos ist, gestand der Versicherer die Rentenzahlung wieder zu.

Zum Beispiel Frau P.

Die 40-jährige Krankenschwester erhält seit einigen Jahren ca. 2.500 € Berufunfähigkeitsrente. Die Antragstellung erfolgt problemlos. Nun kann und will sie nicht nur vor dem Fernseher hocken und fragte uns, ob und welche Tätigkeit sie überhaupt ausüben darf. Trotz der jährlichen Nachprüfungen konnten wir Ihr versichern, dass leichtere Arbeiten, die aufgrund der Erkrankung auch nur maximal 10 Stunden in der Woche ausgeübt werden kann, nicht schädlich und eben auch nicht zur Einstellung der Rentenzahlung führen darf.